Neubauförderung
Klimafreundlichkeit wird belohnt
Wer eine neue Immobilie kauft oder selber baut, kann mit staatlichen Fördermitteln rechnen – vorausgesetzt, das Wunschobjekt erfüllt die hohen energetischen Standards.
Wer ein neues Haus oder eine neue Eigentumswohnung bauen oder kaufen möchte, dem stehen zwei Optionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung: das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ sowie das Programm „Wohneigentum für Familien“.
Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es
- wenig Energie verbraucht und damit als Effizienzhaus 40 eingestuft wird,
- wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erfüllt und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Erfüllt das erwählte Objekt diese Voraussetzungen, wird der Kauf einschließlich der Nebenkosten mit zinsvergünstigten Krediten von bis zu 100.000 Euro für ein Einfamilienhaus gefördert. Bei weiteren Wohneinheiten steigt der maximale Kreditbetrag auf 150.000 Euro je Wohnung.
Die vergünstigten Zinskonditionen werden laufend angepasst und liegen aktuell bei 2,52 Prozent (Stand: Oktober 2024). Die Festlegung des Zinssatzes, der für die gesamte Dauer des Darlehens gilt, erfolgt jedoch an dem Tag der Bewilligung des KfW-Förderkredits. Dabei sind Laufzeiten von bis zu 35 Jahren und bis zu zehn Jahre Zinsbindung möglich.
Wohneigentum für Familien
Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ richtet sich an Familien mit Kindern mit geringem bis mittlerem Einkommen. Gefördert wird der Erstkauf oder Bau selbst genutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.
Die Höhe des Kreditbetrages hängt bei dieser Förderung davon ab,
- wie energieeffizient und nachhaltig die Immobilie ist,
- wie viele Kinder unter 18 Jahren am Tag der Antragstellung im Haushalt leben und
- wie hoch das Haushaltseinkommen ist.
Der Kredithöchstbetrag liegt zwischen 170.000 und 270.000 Euro. Das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Seit dem Frühjahr 2024 bietet die KfW im Rahmen dieser Förderung eine 20-jährige Zinsbindung an, damit Familien bei ihren klimafreundlichen Neubauvorhaben von einer langfristigen Zinssicherheit profitieren. Folgende zusätzliche Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
- Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
- Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Neubauten erhalten Sie bei der KfW:
Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation