Neues Förderprogramm

Jung kauft Alt

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Kauf sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien durch Familien. Das neue Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) ging am 3. September 2024 an den Start.

Der Förderkredit richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren. Das maximale Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten. Für die günstigen Förderkredite stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Mittel zur Zinsverbilligung bereit. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 25 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung beträgt aktuell beispielsweise 1,22 Prozent effektiv. Die Zinskonditionen werden laufend angepasst, und die Festlegung für die gesamte Zinsbindungsfrist erfolgt jeweils am Tag der Förderzusage der KfW.

Energieeffizienzklasse F oder schlechter

Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss selbst bewohnt werden und zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder -verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein. Außerdem dürfen die Antragsteller bisher kein Wohneigentum haben.

Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden.

Sanierungspflicht binnen 4,5 Jahren

Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines Effizienzhauses 70 EE zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich zum Beispiel zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung.

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Einschätzung von Anna Katharina Fricke, Referentin Presse und Kommunikation

„Die neue Förderung soll Familien mit kleinen und mittleren Einkommen den Kauf und die Modernisierung von sanierungsbedürftigen Altbauten erleichtern. Altbauten sind oft günstiger als Neubauten und damit eine gute Möglichkeit, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Vor allem für sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien sind die Marktpreise zuletzt etwas gesunken, was den Kauf noch interessanter macht. Darüber hinaus lässt sich das Programm gut mit anderen Fördermitteln der BEG kombinieren – und kann nicht zuletzt zum Erhalt des Gebäudebestandes beitragen.

Nicht unterschätzen sollten Interessenten allerdings den geforderten energetischen Standard sowie die kurze Zeitspanne: Die Vorgabe, Gebäude der schlechtesten Energieklassen F, G oder H innerhalb von nur 4,5 Jahren vollständig auf den hohen Energieeffizienzstandard 70 EE zu sanieren, bedeutet einen hohen zeitlichen und finanziellen Druck – und könnte die eine oder andere Familie überfordern. Ob das Programm in der Praxis Wirkung zeigt, bleibt daher abzuwarten.“